Allgemeiner Hinweis zu von Banken übermittelten AGRARIUS-Aktien-Kaufangeboten

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die AGRARIUS AG keine geschäftlichen Beziehungen zu Drittfirmen unterhält, die AGRARIUS Aktien-Kaufangebote über Banken an Aktionäre übermittelt. 

Die Banken sind verpflichtet, auch Kaufangebote Dritter an Aktionäre weiterzuleiten, führen jedoch keine Überprüfung von Angeboten auf die Einhaltung rechtlicher oder sonstiger Vorschriften durch, noch werden Bieter oder sonstige Inhalte von Schreiben überprüft.

Die Bafin schreibt dazu unter:

„Anleger erhalten hin und wieder per Post das Angebot, ein Wertpapier aus ihrem Depot zu einem Angebotspreis an einen Interessenten zu verkaufen beziehungsweise gegen andere Wertpapiere einzutauschen. Depotführende Institute sind dazu verpflichtet, derartige Angebote automatisch an betroffene Depotinhaber weiterzuleiten; sie prüfen jedoch nicht, ob die Angebote seriös sind. Bei der Weiterleitung handelt es sich also nicht um eine Empfehlung an den Anleger, das Angebot anzunehmen.“

weiter

„Die Verpflichtung der depotführenden Institute, die Angebote an ihre Kunden weiterzuleiten, ergibt sich aus Nr. 16 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. In der Regel sind diese Sonderbedingungen Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Institut.
Weiterleiten ist hierbei wörtlich zu verstehen: Erhält ein depotführendes Institut das Angebot eines Dritten, identifiziert es lediglich anhand der darin angegebenen Wertpapierkennnummer (WKN) oder der Internationalen Wertpapierkennnummer (International Securities Identification Number – ISIN), welche Kunden betroffen sind. An diese übermittelt sie das Angebot. Sie prüft dabei weder die Ziele, die rechtliche Existenz und die Bonität des Interessenten noch die Qualität der Angebotsinformationen oder gar die Fairness des Angebots und die Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung.

Unserer Auffassung nach kann man ohne klare Informationen zum Anbieter (unseriös?!) nur allgemein davor warnen, auf solche Angebote entweder gar nicht einzugehen oder aber zumindest – wenn man veräußern möchte – sicher zu stellen, dass man den Kaufpreis auch wirklich erhält. Und das geht eigentlich nur außerbörslich zwischen Händlern von Banken (Zahlung gegen Lieferung).

Die Bafin schreibt weiterhin unter:

„Vorsicht bei Kauf- oder Tauschangeboten für Ihre Wertpapiere

Bei der BaFin sind in den vergangenen Monaten verschiedene Eingaben zu öffentlichen Kauf- oder Tauschangeboten für im Freiverkehr gehandelte Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere eingegangen. Mancher Anleger, der ein solches Angebot erhält, betrachtet es möglicherweise nicht kritisch genug, weil er den gesetzlichen Hintergrund nicht kennt und der Versender auch noch sein depotführendes Kreditinstitut ist. Wenn Sie überlegen, ein solches freiwilliges öffentliches Kauf- oder Tauschangebot anzunehmen, das nicht dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterliegt, sollten Sie die angebotene Gegenleistung und den Bieter sehr sorgfältig unter die Lupe nehmen und sich dabei nicht durch die Befristung des Angebots unter Zeitdruck setzen lassen.“

und weiter

„Angebote für im Freiverkehr gehandelte Aktien oder andere Wertpapiere sind in der Regel als „freiwilliges öffentliches Kauf- oder Tauschangebot“ oder nur „öffentliches Kauf- oder Tauschangebot“ betitelt. Merkmal eines solchen Angebots ist insbesondere seine Kürze, weil der Bieter eben gerade keine Pflichtangaben machen muss. Leider sind die nachteiligen unter diesen Angeboten für den Anleger in der Regel nicht ohne weiteres zu identifizieren.“

Für die AGRARIUS Aktionäre, welche Ihre Aktien verkaufen möchten, bietet seit Kurzem die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG unter https://veh.de nach einer Registrierung den Handel unserer Aktie an.

Unter der Seite https://www.agrarius.de/aktionaersregistrierung/ können Sie sich als Aktionär registrieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Verkaufsangebot einzutragen.